Heimarbeitsgesetz

Dieses regelt die rechtlichen Bedingungen für die von uns in Heimarbeit beschäftigten.

Um es vereinfacht auszudrücken ist die Beschäftigung ein Mischung aus einem „normalen Job“ und einer Selbstständigkeit. Die Beschäftigten bekommen von uns das Arbeitsmaterial, ein Fertigstellungstermin und gegebenenfalls spezielle Werkzeuge oder Geräte für die Tätigkeit. Der Beschäftigte erledigt die Arbeit dann wann und wo er möchte, ohne das wir ihm diesbezüglich Vorgaben machen dürften. Für die erledigte Arbeit erhält er wiederum eine Lohnabrechnung und bekommt seinen Lohn von uns ausgezahlt.

Eine Zeiterfassung ist hier nicht notwendig und vorgesehen, da die Beschäftigten nach Stücklohn bezahlt werden. Der Stücklohn wird von uns nach der Vorgaben ermittelt, wie viel Zeit unter den Bedingungen wie in einem Betrieb dafür benötigt würde.

Der Gesetzgeber hat zudem vorgesehen das ein „Heimarbeiter Buch“ geführt werden muss. In diesem wird der Eingang und Ausgang an Aufträgen eingetragen und dient den Behörden, bei einer Überprüfung, als Nachweis der erledigten Arbeiten.

Dazu kommt noch ein „Musterbuch“, in diesem sind die jeweiligen Tätigkeiten in einem Bereich genau beschrieben und welche Stücklöhne dafür gezahlt werden. Zu den Musterbüchern haben wir noch detaillierte Anleitungen mit Bildern und Videos, die die Arbeitsschritte sehr genau beschreiben.

Löhne und Zulagen richten sich nach der jeweiligen „Bindenden Festsetzung“ für einen Gewerbezweig, dort ist auch der Mindesturlaub geregelt. Auch wenn die Löhne hier den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten ist dieses legitim, da der Mindestlohn hier keine Anwendung findet, wie auch der Großteil der anderen Gesetze im Bezug auf Arbeit und Beschäftigung.

Die Aufsichtsführende Behörde, im Bezug auf Arbeitsschutz und Löhne, ist in unserem Fall die Bezirksregierung Arnsberg, mit der wir auch im Austausch stehen. Wir versuchen somit, mit der größtmöglichen Transparenz und Rechtssicherheit, unsere Beschäftigungsangebote zu gestalten.